Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seedatschen am Hainer See

Zu den Seedatschen am Hainer See, Hainerweg 4/ Parzelle 7 und 10, Neukieritzsch, gehören die Ferienwohnungen Zweiufer, Vierwasser und Siebenhain.
Eigentümer der Ferienwohnungen ist Herr Mathias Kuper, der die Ferienwohnungen nach den Bestimmungen des BGB und nachfolgenden AGB´s zu Erholungszwecken vermietet.

§ 1 Vertragsparteien

Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind
der Eigentümer der Ferienwohnungen Herr Mathias Kuper, Wasserstraße 2 in 04177 Leipzig
als Vermieter

und

der als Buchender mit Name und Anschrift angegebene Gast bzw. die als buchende Personen mit Namen und Anschrift angegebenen Gäste
als der / die Mieter

Jeder buchende Gast muss volljährig sein.
Bei der Buchung ist die Zahl der anreisenden Gäste einschließlich der mitreisenden Kinder anzugeben.
Bucht eine Person die Ferienwohnung für sich und weitere Gäste, wird sie alleiniger Vertragspartner (Mieter) und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen allein.
Buchen mehrere Personen gemeinsam eine Ferienwohnung, wird jeder Buchende Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen gesamtschuldnerisch.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Mietvertrages ist die Beherbergung der Mieter in der vollmöbilierten gebuchten Ferienwohnung mit eingeschlossener Nutzung der Ausstattung.

Die vertragsgemäße Ausstattung ergibt sich aus der jeweiligen Objektbeschreibung inklusive der Inventarliste der gebuchten Ferienwohnung.
Diese liegt in der jeweiligen Ferienwohnung aus und ist veröffentlicht auf der Website www.seedatschen.de

Die jeweiligen Inventarlisten sind Vertragsbestandteil.

Ein Austausch von abgebildeten Ausstattungsgegenständen oder ein Abweichen von den abgebildeten Mustern bleibt bei gleichwertigen Ausstattungsgegenständen vorbehalten.
Nicht zur Ausstattung gehören Reinigungsmittel, Küchenpapier oder Lebensmittel.

Die Nutzung der Zusatzangebote ist gesondert zu vereinbaren. Eine Übersicht über die Zusatzangebote ist zu finden auf der Website www.seedatschen.de

Die Nutzung der Zusatzangebote ist nicht Gegenstand des Beherbergungsvertrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die entweder zeitgleich mit der Buchung oder später vor Ort erfolgen kann.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Beherbergung kommt mit Zugang der schriftlichen/elektronischen Buchungsbestätigung an die buchenden Gäste zu darin veröffentlichten Preisen zustande. Die Buchenden haben die Angaben in der Buchungsbestätigung zu kontrollieren und dem Vermieter etwaige Abweichungen von den Buchungsdaten unverzüglich mitzuteilen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, etwaige Abweichungen oder Fehler festzustellen.

Ein Vertrag über Zusatzleistungen kommt bei deren schriftlicher/elektronischer Buchung mit Zugang der schriftlichen/elektronischen Buchungsbestätigung an die buchenden Gäste zustande.

Ein Vertrag über Zusatzleistungen ohne vorangegangene Buchung kommt durch die Inanspruchnahme der Zusatzleistung durch die Mieter vor Ort durch Nutzung zustande.
Voraussetzung für die Nutzung von Zusatzleistungen bei nicht erfolgter vorheriger Buchung ist, dass die Nutzung vom Mieter bzw. den Mietern dem Vermieter bzw. dem Ansprechpartner vor Ort vor der Nutzung angezeigt wurde.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der am Tage der Buchung der Zusatzleistungen veröffentlichten „Preisliste für Zusatzleistungen“ durch Rechnungslegung. Die Zahlung hat vor Nutzung bzw. Inanspruchnahme durch Überweisung oder Barzahlung zu erfolgen. Die Verrechnung mit der ggf. hinterlegten Kaution behält sich der Vermieter vor.

§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen für die gesamte Vertragsdauer.

Der Vermieter ist verpflichtet, das Ferienhaus entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen komplett möbliert einschließlich Hausrat für den vertragsgemäßen Gebrauch bereitzustellen und die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.

Die Haftung des Vermieters bei Vertragsverletzungen beschränkt sich, unabhängig von der gesetzlichen Haftung bei Einbringung von Sachen, im Falle von Nichtkörperschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Vermieter bietet die kostenlose Internetnutzung (WLAN) ab August 2017 an, haftet jedoch nicht für dessen uneingeschränkte Verfügbarkeit.

Der Mieter verpflichtet sich, keine unerlaubten und/oder strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets zu begehen. Er hat auch die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass keine der übrigen (auch minderjährigen) Gäste derartige Handlungen begehen. Für Ansprüche, die gegen den Vermieter wegen unerlaubter und/oder strafbarer Handlungen einschließlich Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses geltend gemacht werden, haftet der Mieter. Der Vermieter hat dem Mieter hierfür nachzuweisen, dass die beanstandete Handlung zweifelsfrei der Nutzung des betreffenden Anschluss innerhalb der Mietdauer zuzuordnen ist.

Die Ferienwohnung darf nur mit der maximal angegebenen Personenzahl belegt werden. Die maximale Personenzahl bezieht sich auf Erwachsene und Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr. In Ausnahmefällen ist eine abweichende individuelle Vereinbarung möglich. Bei unerlaubter Überbelegung behält sich der Vermieter vor, für die gesamte Mietdauer ein der Vertragsverletzung angemessenes zusätzliches Entgelt zu verlangen oder nach vorheriger Abmahnung den Mietvertrag zu kündigen.

Haustiere sind in allen Ferienwohnungenn nicht gestattet.

Der Mieter hat das Ferienhaus und die Ausstattungsgegenstände während der gesamten Mietzeit pfleglich zu behandeln.
Bei Auszug ist das Ferienhaus vom Mieter besenrein zu übergeben, die Küche zu reinigen, verschmutztes Geschirr abzuwaschen und die Betten sind abzuziehen. Angefallener Abfall ist in die dafür bereitgestellten Tonnen zu entsorgen. Diese Arbeiten sind nicht von der im Preis inkludierten Endreinigung erfasst und werden bei Nichterledigung nach Mietende in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution in Abzug gebracht.

In den Ferienwohnungen besteht generelles Rauchverbot.

Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich Abweichungen von der Inventarliste sowie alle während seines Aufenthalts entstandenen Schäden und festgestellte Mängel dem Vermieter oder dem Beauftragten vor Ort anzuzeigen.

Der Mieter haftet für Beschädigungen an und in der Ferienwohnung sowie für während der Mietzeit abhanden gekommene, fehlende oder beschädigte Gegenstände.
Es wird dem Mieter empfohlen, sich für Schadensfälle entsprechend zu versichern.
Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten der Schadensbeseitigung bzw. die Kosten für Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen und/oder von der Mietkaution abzuziehen.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.

Es ist nicht gestattet, Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Stühle, Tische, Geschirr, Besteck etc.) von einer Ferienwohnung zu einer anderen mitzunehmen oder auszutauschen.

§ 5 Schadensersatz bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung

Es besteht, abgesehen von einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 542 Abs. 2 BGB, kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht.

Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt.
Bei Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme der vertraglich bereitgestellten Unterkunft aus Gründen, die in der Sphäre des Mieters liegen, ist der Vermieter berechtigt, den Vertragspreis zu verlangen. Hiervon hat er individuell ersparte Aufwendungen und Ersparnisse durch anderweitige Vermietung abzuziehen.

Der Vermieter kann stattdessen auch folgende pauschale Entschädigungen des Vertragspreises geltend machen:
bis zum 60. Tag vor Anreise: 20%
bis zum 30. Tag vor Anreise: 50 %
bis zum 15. Tag vor Anreise: 70 %
bis zum 2. Tag vor Anreise: 90 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Es wird dem Mieter empfohlen, sich entsprechend zu versichern.

§ 6 Preise, Anzahlung, Kaution und Fälligkeit

Die Preise für die Nutzung des Ferienhauses ergeben sich aus der am jeweiligen Buchungstag veröffentlichten Preisliste.
Im Preis inbegriffen sind neben der Unterbringungsleistung und der Nutzung der Ausstattung auch die Kosten für Strom und Wasser und WLAN.
Der vereinbarte Vertragspreis umfasst auch die Endreinigung bei gewöhnlicher Verschmutzung.
Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Vertragspreises zu leisten. Hierfür erhält der Mieter mit Vertragsabschluss eine Rechnung.

Die Restzahlung von 80 % des Vertragspreises muss dem Vermieter spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn gutgeschrieben sein.

Sollte die Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Anreise getätigt werden, ist der gesamte Vertragspreis sofort fällig. Hierfür erhält der Mieter mit Vertragsabschluss eine Rechnung.

Für die Ferienwohnungen Zweiufer und Vierwasser ist keine Kaution zu zahlen. Für jede Anmietung des Ferienhaus Siebenhain ist eine Kaution in Höhe von 300 Euro zu zahlen.

Die Kaution muss dem Vermieter spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn gutgeschrieben sein. Hierfür erhält der Mieter mit Vertragsschluss eine Zahlungsinformation und eine Rechnung.

Alle Zahlungen auf das Konto des Vermieters müssen diesem am Fälligkeitstag kostenfrei zur Verfügung stehen, etwa anfallende Bearbeitungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Die Kaution wird, sofern dem Vermieter ein Anspruch auf Kürzung und/oder ein Anspruch auf Verrechnung mit Zusatzleistungen nicht zusteht, innerhalb von 7 Tagen nach Ende des gebuchten Aufenthaltes an den Mieter erstattet.

§ 7 Anreise und Abreise

Die gemietete Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise hat zwischen 16:00 und 18:00 Uhr zu erfolgen.
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort bzw. über einen Schlüsseltresor.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu räumen.

§ 8 Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen zum geschlossenen Vertrag müssen schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Beherbergungsort.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

Stand 05.04.2017